Die BSO hat ordentliche, außerordentliche, unterstützende Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder können sein:
- Sportdachverbände
- Sportfachverbände
- Österreichisches Olympische Comité (ÖOC)
- Österreichisches Paralympisches Committee (ÖPC)
- Special Olympics Österreich (SOOE)
- Österreichische Behindertensportverband
- sonstige sportrelevante Mehrspartenverbände
Außerordentliche Mitglieder können sein:
- Republik Österreich
- Landessportorganisationen
- Sportverbände, die eine Aufnahme in die BSO als ordentliches Mitglied anstreben, aber die Aufnahmekriterien noch nicht erfüllen
- sonstige sportrelevante Organisationen
Unterstützende Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die den österreichischen Sport unterstützen, wie z.B. Fördereinrichtungen des österreichischen Sports oder sportwissenschaftliche Institute.
Auf Antrag des Präsidiums können von der Bundes-Sportversammlung natürliche Personen, die sich um den gesamtösterreichischen Sport und insbesondere um die BSO besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann auch mit einer Ehrenfunktion verbunden werden.