Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder können sein:

  • Republik Österreich
  • Landessportorganisationen
  • Sportverbände, die eine Aufnahme in die BSO als ordentliches Mitglied anstreben, aber die Aufnahmekriterien noch nicht erfüllen
  • sonstige sportrelevante Organisationen
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Österreichische Bundes-Sportorganisation