Der Bundes-Sportfachrat besteht aus:
- den stimmberechtigten Mitgliedern, und zwar:
- dem Präsidenten der BSO
- dem Präsidium des Bundes-Sportrates
- je einem bevollmächtigten Vertreter jedes als ordentliches Mitglied aufgenommenen Fachverbandes
- je einem Vertreter eines sportrelevanten Mehrspartenverbandes und
- je einem Vertreter des ÖBSV und des ÖOC
- einem Vertreter des für Sport zuständigen Ministeriums mit beratender Stimme
Aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder gem. Abs. 1 lit. a Z. 3 werden vom Bundes-Sportfachrat der Vorsitzende und zwei Stellvertreter gewählt (Präsidium des Bundes-Sportfachrates).
Der Bundes-Sportfachrat ist mindestens einmal jährlich von dessen Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem seiner Stellvertreter, einzuberufen. Die nähere Ausgestaltung der Verfahrensregeln erfolgt in einer vom Präsidium zu genehmigenden Geschäftsordnung.
Dem Bundes-Sportfachrat kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:
- Beratungen über Fragen des Leistungs- und Spitzensports
- Koordination des Sportbetriebes zwischen den Sportfachverbänden, dem ÖBSV und den sportrelevanten Mehrspartenverbänden
- Aufnahme von Fachverbänden als ordentliche Mitglieder
- Antragstellung an das Präsidiums auf Ausschluss von Fachverbänden als Mitglieder der BSO
- Beratung über Maßnahmen zur Förderung des Fitness-, Leistungs- und Spitzensports
- Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Lehrwarten und Trainern
- Anerkennung von österreichischen Staatsmeisterschaften
- Mitwirkung bei der Verwaltung der besonderen Bundes-Sportförderungsmittel
- Nominierung der Vertreter im Präsidium
- Nominierung des Vorsitzenden der Rechnungsprüfer
- Nominierung von Mitgliedern für die Schiedskommission
- Nominierung der Vertreter im Wahlausschuss
- Antragstellung an die Bundes-Sportversammlung im Wege des Präsidiums auf Verleihung von Ehrenzeichen oder der Ehrenmitgliedschaft