Bundes-Sportfachrat

Der Bundes-Sportfachrat besteht aus:

  • den stimmberechtigten Mitgliedern, und zwar:
  1. dem Präsidenten der BSO
  2. dem Präsidium des Bundes-Sportrates
  3. je einem bevollmächtigten Vertreter jedes als ordentliches Mitglied aufgenommenen Fachverbandes
  4. je einem Vertreter eines sportrelevanten Mehrspartenverbandes und
  5. je einem Vertreter des ÖBSV und des ÖOC
  6. einem Vertreter des für Sport zuständigen Ministeriums mit beratender Stimme

Aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder gem. Abs. 1 lit. a Z. 3 werden vom Bundes-Sportfachrat der Vorsitzende und zwei Stellvertreter gewählt (Präsidium des Bundes-Sportfachrates).

Der Bundes-Sportfachrat ist mindestens einmal jährlich von dessen Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem seiner Stellvertreter, einzuberufen. Die nähere Ausgestaltung der Verfahrensregeln erfolgt in einer vom Präsidium zu genehmigenden Geschäftsordnung.

Dem Bundes-Sportfachrat kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Beratungen über Fragen des Leistungs- und Spitzensports
  • Koordination des Sportbetriebes zwischen den Sportfachverbänden, dem ÖBSV und den sportrelevanten Mehrspartenverbänden
  • Aufnahme von Fachverbänden als ordentliche Mitglieder
  • Antragstellung an das Präsidiums auf Ausschluss von Fachverbänden als Mitglieder der BSO
  • Beratung über Maßnahmen zur Förderung des Fitness-, Leistungs- und Spitzensports
  • Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Lehrwarten und Trainern
  • Anerkennung von österreichischen Staatsmeisterschaften
  • Mitwirkung bei der Verwaltung der besonderen Bundes-Sportförderungsmittel
  • Nominierung der Vertreter im Präsidium
  • Nominierung des Vorsitzenden der Rechnungsprüfer
  • Nominierung von Mitgliedern für die Schiedskommission
  • Nominierung der Vertreter im Wahlausschuss
  • Antragstellung an die Bundes-Sportversammlung im Wege des Präsidiums auf Verleihung von Ehrenzeichen oder der Ehrenmitgliedschaft
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Österreichische Bundes-Sportorganisation