Der Bundes-Sportrat besteht aus:
- den stimmberechtigten Mitgliedern:
- dem Präsidenten der BSO
- dem Präsidium des Bundes-Sportfachrates
- je einem Vertreter der Sportdachverbände, ergänzt durch jene Anzahl von Virilisten jedes Sportdachverbandes in alphabetischer Reihenfolge, sodass die Gesamtzahl der Repräsentanten der Sportdachverbände so groß ist wie die Anzahl der Sportfachverbände
- je einem Vertreter jedes sportrelevanten Mehrspartenverbandes
- je einem Vertreter des ÖBSV und des ÖOC
- den Mitgliedern mit beratender Stimme:
- einem Vertreter des für Sport zuständigen Ministeriums und
- je einem Vertreter der Landessportorganisationen
Den Vorsitz des Bundes-Sportrates führen jährlich abwechselnd die von den Sport-Dachverbänden dafür nominierten Vertreter. Die nicht im Amt befindlichen nominierten Vertreter sind Vorsitzende - Stellvertreter und bilden gemeinsam mit dem Vorsitzenden das Präsidium des Bundes-Sportrates.
Der Bundes-Sportrat ist mindestens einmal jährlich von dessen Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem seiner Stellvertreter, einzuberufen. Die nähere Ausgestaltung der Verfahrensregeln erfolgt in einer vom Präsidium zu genehmigenden Geschäftsordnung.
Dem Bundes-Sportrat kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:
- Koordination sportpolitischer Fragen
- Koordination der Interessen von Sport, Fremdenverkehr und Wirtschaft
- Kommunikation mit den Landessportorganisationen, den Bundesanstalten für Leibeserziehung und den Schulbehörden der Republik Österreich
- Mitwirkung bei der Verwaltung der besonderen Bundes-Sportförderungsmittel
- Publikationen in Zusammenhang mit Agenden des Bundes-Sportrates
- Nominierung der Vertreter des Bundes-Sportrates im Präsidium
- Nominierung zweier Rechnungsprüfer
- Nominierung von Mitgliedern für die Schiedskommission
- Nominierung der Mitglieder des Bundes-Sportrates im Wahlausschuss
- Antragstellung an die Bundes-Sportversammlung im Wege des Präsidiums auf Verleihung von Ehrenzeichen oder der Ehrenmitgliedschaft