Die Österreichische Sportversammlung ist das oberste Organ der BSO und damit das höchste Gremium des organisierten österreichischen Sports. Stimmberechtigt sind der/die PräsidentIn und die VertreterInnen der ordentlichen Mitglieder. Mitglieder mit beratender Stimme sind die außerordentlichen, unterstützenden und Ehrenmitglieder.
Die Aufgaben der Österreichischen Sportversammlung sind:
- Beschlussfassung über Sportangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
- Entgegennahme der Berichte
- Genehmigung des Rechnungsabschlusses und des Voranschlages
- Beschlussfassung über eine Entlastung des Präsidiums
- Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und sonstiger finanzieller Leistungen der Mitglieder
- Aufnahme von Mitgliedern (ausgenommen Sportfachverbände)
- Beschlussfassung über Änderung des Statuts und Auflösung der BSO
- Wahl des/der PräsidentIn und der Mitglieder des Präsidiums
- Wahl der RechnungsprüferInnen
- Wahl der Schiedskommission
- Entscheidung über Berufungen gegen den Ausschluss
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Österreichischen Sportversammlung
- Beschlussfassung der Jugendordnung
- Verleihung von Ehrenzeichen und Ernennung von Ehrenmitgliedern