Österreichischer Sportrat

Der Österreichische Sportrat besteht aus:

  • den stimmberechtigten Mitgliedern:
  1. dem/der PräsidentIn der BSO
  2. dem Präsidium des Österreichischen Sportfachrates
  3. je einem/einer VertreterIn der Sportdachverbände, ergänzt durch jene Anzahl von VirilistInnen jedes Sportdachverbandes in alphabetischer Reihenfolge, sodass die Gesamtzahl der RepräsentantInnen der Sportdachverbände so groß ist wie die Anzahl der Sportfachverbände
  4. je einem/einer VertreterIn jedes sportrelevanten Mehrspartenverbandes
  5. je einem/einer VertreterIn des ÖBSV und des ÖOC
  • den Mitgliedern mit beratender Stimme:
  1. einem/einer VertreterIn des für Sport zuständigen Ministeriums und
  2. je einem/einer VertreterIn der Landessportorganisationen

Den Vorsitz des Österreichischen Sportrates führen jährlich abwechselnd die von den Sport-Dachverbänden dafür nominierten VertreterInnen. Die nicht im Amt befindlichen nominierten VertreterInnen sind Vorsitzende - Stellvertreter und bilden gemeinsam mit dem Vorsitzenden das Präsidium des Österreichischen Sportrates.

Der Österreichische Sportrat ist mindestens einmal jährlich von dessen Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem seiner StellvertreterInnen, einzuberufen. Die nähere Ausgestaltung der Verfahrensregeln erfolgt in einer vom Präsidium zu genehmigenden Geschäftsordnung.

Dem Österreichischen Sportrat kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Koordination sportpolitischer Fragen
  • Koordination der Interessen von Sport, Fremdenverkehr und Wirtschaft
  • Kommunikation mit den Landessportorganisationen, den Bundesanstalten für Leibeserziehung und den Schulbehörden der Republik Österreich
  • Mitwirkung bei der Verwaltung der besonderen Bundes-Sportförderungsmittel
  • Publikationen in Zusammenhang mit Agenden des Österreichischen Sportrates
  • Nominierung der VertreterInnen des Österreichischen Sportrates im Präsidium
  • Nominierung zweier RechnungsprüferInnen
  • Nominierung von Mitgliedern für die Schiedskommission
  • Nominierung der Mitglieder des Österreichischen Sportrates im Wahlausschuss
  • Antragstellung an die Österreichische Sportversammlung im Wege des Präsidiums auf Verleihung von Ehrenzeichen oder der Ehrenmitgliedschaft


Österreichische Bundes-Sportorganisation