BSO-Präsident Wittmann gegen den Entwurf des Glückspielgesetzes
Utl.: Peter Wittmann ist für die Sicherstellung der Geldmittel aus der Besonderen Bundes-Sportförderung =
Wien (OTS) - NR Abg. Dr. Peter Wittmann, Präsident der
Österreichischen Bundes-Sportorganisation, lehnt den vorliegenden
Vorschlag im Glückspielgesetz, wonach eine Obergrenze bei der
Besonderen Bundes-Sportförderung eingeführt werden soll, ab.
Derzeit fließen 3 Prozent der Umsätze der Österreichischen Lotterien
in den Sport und kommen somit den 60 Fachverbände sowie dem
Vereinssport zugute.
Wittmann kündigt an, dass sich der organisierte Sport konstruktiv
an den Verhandlungen beteiligen wird: "Der Vorschlag des
Finanzministeriums bedeutet drastische Kürzungen der Förderungen für
den Sport. Das lehnen wir ab. Wir plädieren für eine Anhebung der
Untergrenze von derzeit 40 Mio. Euro, die unabhängig vom
Glückspielanbieter garantiert werden soll."
Rückfragehinweis:
Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO)
Generalsekretärin Mag. Barbara Spindler
Tel.: +43 / 1 / 504 44 55
Fax: +43 / 1 / 504 44 55-66
E-Mail: office@bso.or.at
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BSO0001 0143