Europäische Integration | Sport und die EU |
1951 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Der EGKS-Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus. Er wurde nicht verlängert; seine Regelungsmaterie wurde fortan dem EG-Vertrag zugerechnet. 1957 Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) in Rom. 1967 Verschmelzung von EGKS, EWG und Euratom zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) (Fusionsvertrag) mit einer Kommission. | |
| 1974 Rechtssache Walrave und Koch: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Sport als wirtschaftliche Tätigkeit unter das Gemeinschaftsrecht fällt und das bei der Aufstellung einer Nationalmannschaft (à nicht-wirtschaftlicher Charakter des Sports) diskriminierende Bestimmungen zulässig sind. 1976 Rechtssache Dona: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Profis oder Halbprofis in der EU (à wirtschaftlicher Charakter des Sports)nicht diskriminiert werden dürfen. 1985 Der Adonnino-Bericht, der im Zuge der Initiative ein „Europa der Bürger“ verfasst worden ist, gab Anstoß zu Kommunikationsmaßnahmen, mit deren Hilfe den Bürgern über das Thema Sport ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Gemeinschaft vermittelt werden sollte. | |
1986 Erste Änderung des Vertrags von Rom zur Vorbereitung eines gemeinsamen Binnenmarkts: Einheitliche Europäische Akte. | |
1991 Organisation des ersten Europäischen Sportforums mit Vertretern des Sports und der Europäischen Union. | |
1993 (1. November) Gründung der Europäischen Union und Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht und Verwirklichung des Binnenmarktes. | 1993 Gründung des EU-Büro des deutschen Sports: Das deutsche Nationale Olympische Komitee, der Deutsche Sportbund in Kooperation mit den Landessportbünden eröffnen ein Vertretungsbüro des Sports in Brüssel: EU-Büro des deutschen Sports. |
1995 Rechtssache Bosman: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Transferzahlungen sowie Bestimmungen über die Staatsangehörigkeit, nach denen ein Club nur eine begrenzte Anzahl ausländischer Spieler aufstellen darf (=diskriminierende Bestimmungen), nicht zulässig sind. | |
1997 Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam. | 1997 Dem Vertrag von Amsterdam wird eine rechtlich nicht verbindliche Erklärung zum Sport beigefügt. Sie anerkennt die soziale Rolle des Sports und hält die Europäische Kommission an, bei wichtigen den Sport betreffenden Fragen die Sportverbände anzuhören. Der Pack-Bericht des Europäischen Parlaments bietet eine umfassende Übersicht der Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports. Der Bericht fordert auch die Ausrufung eines Europäischen Jahrs des Sports. Die Europäische Kommission richtet das Sportreferat ein. 1999 Die Österreichische Ratspräsidentschaft (2. Halbjahr 1998) forderte die Europäische Kommission auf, beim nächsten EU-Gipfel in Helsinki einen Bericht im Hinblick auf die Erhaltung der derzeitigen Sportstrukturen und die Wahrung der sozialen Funktion des Sports im Gemeinschaftsrahmen vorzulegen. (Helsinki-Bericht) 2000 Rechtssache Deliège: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Auswahlkriterien eines nationalen Verbandes zur Teilnahme an internationalen Wettkämpfen die Dienstleistungsfreiheit von Berufssportlern oder Halbprofis beschränken können, dies jedoch mit EU-Recht vereinbar ist, soweit diese Kriterien zur Organisation eines solchen Wettkampfes erforderlich sind. Rechtssache Lehtonen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Transferfristen das EU-Arbeitnehmerfreizügigkeitsprinzip beschränken können, sie jedoch mit EU-Recht vereinbar sind, wenn objektive Gründe, die nur den Sport als solchen betreffen, geltend gemacht werden können. Die Österreichische Bundes-Sportorganisation ist seit dem Jahr 2000 mit einem Mitarbeiter im EU-Büro des deutschen Sports bzw. EOC EU Büro vertreten. |
2001 Unterzeichnung des Vertrags von Nizza. | 2001 Dem Vertrag von Nizza wird eine umfassende, jedoch rechtlich nicht verbindliche Erklärung zum Sport beigefügt, die die Autonomie und Spezifität des Sports anerkennt. |
2002-2003 Der Europäische Konvent erarbeitet den Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags, der bei Referenden in Frankreich und Holland abgelehnt wird. | 2002-2003 Der Europäische Konvent: Spezifische Bestimmungen zum Sport werden in den Verfassungsentwurf einbezogen. |
| 2004 Die Europäischen Union ruft das Jahr 2004 zum Europäischen Jahr der Erziehung durch Sport (EJES) aus. Ungefähr 200 Projekte werden von der Kommission kofinanziert, begleitet durch eine Kommunikationskampagne. 2005 Rechtssache Simutenkov: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Drittstaatenangehörige, wenn sie sich rechtmäßig mit einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in einem EU-Staat aufhalten, gegenüber EU-Bürgern nicht diskriminiert werden dürfen. 2006 Rechtssache Meca-Medina: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass grundsätzlich jede Sportregel im Hinblick auf das gemeinschaftliche Wettbewerbsrecht überprüft werden kann. Der Begriff der "rein sportlichen Regeln" ist irrelevant für die Frage der Anwendbarkeit der EU-Wettbewerbsregeln auf den Sportsektor. | |
2007 Unterzeichung des Vertrags von Lissabon. | 2007 Die Europäische Kommission nimmt das EU-Weißbuch Sport an. Das Weißbuch ist das erste, umfassende, strategisch ausgerichtete Dokument der Europäischen Kommission im Bereich Sport. Sport wird in Artikel 165 des Lissabonner Vertrags rechtlich verankert. Es wird dadurch eine weiche EU-Kompetenz im Bereich Sport geschaffen. Die rechtliche Verankerung ebnet den Weg für ein europäisches Sportförderprogramm, sollte der Vertrag in Kraft treten. 2009 Die Europäischen Olympischen Komitées (EOC) übernehmen das EU-Büro des deutschen Sports, das nunmehr EOC EU Büro genannt wird. |