Die im Bundes-Sportförderungsgesetz unter Abschnitt 2 genannte Besondere Bundes-Sportförderung wird vertragsgemäß durch den Kontrollausschuss der BSO geprüft. Die Prüfung wird auf Basis der "Richtlinien für die Verwaltung, widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung und Kontrolle der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel" durchgeführt.
- Abrechnungsrichtlinien (Neuerlass 16.12.2011)
- Informationsschreiben zum Neuerlass
- Durchführungsbestimmungen zum Neuerlass
- TeilnehmerInnenliste
- Kostenzusammenstellung
- Honorarbestätigung
- Letztempfängerliste NEU!
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) NEU!
Formulare:
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