Abrechnungsrichtlinien

Die im Bundes-Sportförderungsgesetz unter Abschnitt 2 genannte Besondere Bundes-Sportförderung wird vertragsgemäß durch den Kontrollausschuss der BSO geprüft. Die Prüfung wird auf Basis der "Richtlinien für die Verwaltung, widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung und Kontrolle der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel" durchgeführt.

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) NEU!

Formulare:

Information:

Österreichische Bundes-Sportorganisation