Rechtliche Grundlagen

Angelegenheiten des Sports fallen in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Bundesländer. Der Bund nimmt in erster Linie eine Förderkompetenz wahr, welche sich auf Artikel 17 des Bundesverfassungsgesetzes („Privatwirtschaftsverwaltung“) stützt.

Die einfachgesetzliche Grundlage der Sportförderung durch den Bund bildet das Bundes-Sportförderungsgesetz. 1969, BGBl. Nr. 2/1970 in der geltenden Fassung sowie das Glücksspielgesetz BGBl. Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung.

Die Bundessportförderung gliedert sich wiederum in die „allgemeine Sportförderung“ sowie in die „besondere Sportförderung“. Diese Unterteilung ist die Basis für einen besonderen Aufteilungsschlüssel der Fördermittel, welcher später näher erläutert wird.


Hier finden Sie das Bundessportförderungsgesetz

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Österreichische Bundes-Sportorganisation