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Sportgerichtliche Entscheidungen
Eine Regelung in Vereinsstatuten, wonach je zwei Schiedsrichter von den Streitparteien aus den Mitgliedern des Vereins zu wählen sind, verletzt die Äquidistanz der Schlichtungseinrichtung zu beiden Streitteilen nicht so stark, dass die Anrufung derselben vor Beschreiten des Rechtsweges unzumutbar wäre. Sollten die auf diese Art gewählten 4 Schiedsrichter zu keiner Einigung über einen Schiedsstellenobmann gekommen sein, so verletzt auch dessen Wahl durch den Vereinsvorstand nicht die Grundsätze des fair trial. Eine Klagseinbringung vor Anrufung der Schlichtungsstelle ist daher wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges nichtig (OGH 6 Ob 194/09m vom 16.10.2009).
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Eine unfallbedingte medizinische Einschränkung eines Profischirennläufers stellt keinen Härtefall im Zusammenhang mit der Versehrtenrente der Unfallversicherung dar (OGH 10 ObS 6/09v vom 24.02.2009)
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Ein blinder Schifahrer muss sich das mitwirkende Verschulden seines ausgebildeten Schiführers am unfallkausalen Schaden des Klägers nicht zurechnen lassen (OGH vom 21.01.2009, 4 Ob 204/08s)
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Lizenzentzug eines Spielervermittlers:
Gerechtfertigter Lizenzentzug eines dem Regulativ des Österreichischen Fußball Bundes unterworfenen Spielervermittlers, der dem ÖFB trotz Aufforderung nicht bekannt gegeben hat, ob er in den letzten beiden Jahren überhaupt Verträge abgeschlossen hat. Derartige qualitative Beschränkungen von Spielervermittlern sind auch im dem ÖFB-Regulativ zugrun-de liegenden FIFA-Reglement enthalten und aus europarechtlicher Sicht gerechtfertigt. (OGH vom 6.11.2008, 6 Ob 183/08t)
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Cheftrainer eines Fußballvereins als leitender Angestellter:
Der Cheftrainer einer Fußballmannschaft, welchem neben den typischen Cheftrainertätigkei-ten die alleinige sportliche Leitung der Lizenzspielerabteilung, die Verhandlungskompetenz für Lizenzspielerverträge und die Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen gegen Spieler zukommt, ist leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG. Der Entzug der Verhand-lungskompetenz vor seiner Entlassung ist als Teilsuspendierung zu werten, die nur eine Ruhendstellung dieser Arbeitspflicht, aber keine einseitige Umgestaltung des Arbeitsverhält-nisses bewirkt (OLG Linz vom 13.08.2008, 11 Ra 44/08g).
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Einberufungsmängel als Nichtigkeitsgrund für Beschlüsse der Mitgliederversammlung:
Ein Einberufungsmangel – die Nichteinladung von beinahe der Hälfte aller Landesverbände zur Generalversammlung mit Wahl der Vereinsorgane – kann zur Nichtigkeit von Beschlüs-sen dieser Mitgliederversammlung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im Sinne des § 7 VerG 2002 führen (hier: Nichtigkeit der Wahl zum Leitungsorgan des Vereins). (OGH vom 10.06.2008, 10 Ob 36/07b)
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Verletzung einer aus dem Spiel ausgeschiedenen Paintball-Spielerin:
Einen Paintballspieler trifft eine Sorgfaltspflicht gegenüber einer erkennbar aus dem Spiel ausgeschiedenen, ohne Schutzmaske außerhalb des Spielfelds stehenden Mitspielerin. Al-lerdings besteht Mitverschulden der schwer verletzten Mitspielerin, da sie sich aus Sorglo-sigkeit und entgegen der Belehrungen ohne Schutzmaske am Spielfeldrand und nicht hinter dem Sicherheitsnetz aufhielt (OGH vom 05.06.2008, 6 Ob 104/08z).
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Prämienzahlung an einen dienstfrei gestellten Eishockey-Cheftrainer?
Ein vor den letzten drei Spielen der Meisterschaft dienstfrei gestellter Cheftrainer einer Eis-hockeymannschaft hat keinen Anspruch auf Zahlung der Prämie, die für den Fall des Errei-chens des Semifinales zugesagt wurde (das Semifinale wurde nicht erreicht). Ein Bedin-gungseintritt ist nicht zu fingieren, da dem Eishockeyverein nicht unterstellt werden kann, durch die Trainerablöse den Aufstieg der Mannschaft ins Semifinale verhindern zu wollen oder auch nur in Kauf zu nehmen (OGH vom 10.04.2008, 9 ObA 22/08p).
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Atypische Sorgfaltsverstöße beim Amateur-Volleyballspiel können haftungsbegründend sein, wenn sie innerhalb eines Spielzuges passieren und die Spieler entsprechend versiert und erfahren sind (OGH vom 27.2.2008, 3 Ob 40/08s).
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