Staatlicher Bereich

Im staatlichen Bereich sind auf Bundesebene das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sowie das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die verschiedenen Aufgabenbereiche des Sports zuständig. Darüber hinaus können einzelne sportspezifische Sachbereiche auch in den Kompetenzbereich anderer Bundesministerien fallen (so etwa Jugend & Sport, Gewaltprävention bei Sportgroßveranstaltungen, etc.).

Da gemäß Artikel 15 B-VG Agenden des Sports in den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich der Bundesländer fallen, sind darüber hinaus neun Landessportdirektionen eingerichtet.



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Österreichische Bundes-Sportorganisation