Im Zuge der Diskussion zur Reform der EU hat die Österreichische Bundes-Sportorganisation in Kooperation mit ihren europäischen Partnerorganisationen einen großen und wichtigen Lobbying-Erfolg für den Sport erzielen können. Sport ist in Artikel 165 des Lissabon-Vertrags verankert, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Zum ersten Mal in der Geschichte der europäischen Integration wird Sport im EU-Vertragswerk erwähnt, und es wurden damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Kommission geschaffen, um ein europäisches Sportförderprogramm konzipieren und umsetzen zu können. Das erste „kleine“ EU-Sportförderprogramm wird von 2012 bis 2013 erwartet und das „große“ soll darauf von 2014 bis 2020 folgen.
Sportprojekte können aber indirekt von EU-Förderprogrammen profitieren. Denn der Sport lässt sich durchaus in andere Programme einbinden, wo er einen Mehrwert zur Verwirklichung der Gemeinschaftspolitik in den verschiedensten Bereichen wie sozialer Zusammenhalt, Integration von Minderheiten und Behinderten, aktive Bürgerschaft, Regionalentwicklung, Beschäftigung etc. beisteuern kann. Ein Sportprojekt, das den Förderkriterien des jeweiligen Programms genügt, kann somit auch von der EU Unterstützung bekommen.
Welche EU-Förderprogramme für Sportprojekte am interessantesten sind, beschreibt der neue EU-Förderkompass für den Sport der BSO.
