EU-Politiken

Im europäischen Vertragswerk ist der Europäischen Union (noch) keine spezifische Kompetenz für Sport zugeteilt worden. Dennoch spielt er verstärkt bei den Überlegungen auf Gemeinschaftsebene eine Rolle, da verschiedene EU-Politiken wie Umwelt-, Binnenmarkt-, Jugend-, Gesundheitspolitik etc. indirekt auf den Sport einwirken. Auf den Sport als Wirtschaftstätigkeit im Sinne von Artikel 2 des EG-Vertrags ist nämlich das Gemeinschaftsrecht anwendbar. Da die europäische Integration stetig voranschreitet und nationale Grenzen verblassen, wirken sich EU-Politiken und EU-Recht wie z.B. das Nicht-Diskriminierungsprinzip bereits auch auf nicht-wirtschaftliche Aspekte des Sports aus.

Im Amsterdamer Vertrag von 1997 sowie im Vertrag von Nizza 2000 ist eine Erklärung zum Sport aufgenommen worden, in der die Staats- und Regierungschefs die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft hervorheben. 2007 nahm die Europäische Kommission das EU-Weißbuch Sport an und stellte darin ihre umfassende strategische Grundausrichtung dar. Das Weißbuch, zusammen mit dem Pierre de Coubertin Aktionsplan, identifiziert sportspezifische Bereiche wie die gesellschaftliche Rolle, die wirtschaftliche Dimension sowie die Organisation des Sports, im Rahmen derer die Europäische Kommission geeignete Maßnahmen zur Förderung des Sports auf europäischer Ebene bis 2011 umsetzt.

Sollte der Lissabonner Vertrag in Kraft treten, würde eine zusätzliche, weiche Kompetenz im Bereich Sport unter der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, der Autonomie der Sportorganisationen und des Gemeinschaftsrechts geschaffen werden. Die Rechtsgrundlage für den Sport, die in Artikel 165 festgeschrieben ist, ermöglicht der Europäischen Kommission, ein europäisches Sportförderprogramm zu konzipieren und umzusetzen.

Für weiterführende Informationen zum Thema Sport und Europa konsultieren Sie bitte das Handbuch „Sport und Europa“.

Österreichische Bundes-Sportorganisation