Österr. Sportrat
Der Österreichische Sportrat ist die Plattform der in der BSO organisierten Dachverbände. In den Sitzungen des Sportrats werden über breiten- und gesundheitssport-relevante, aktuelle Themen beraten.
Der Österreichische Sportrat besteht aus:
- den stimmberechtigten Mitgliedern:
- dem/der PräsidentIn der BSO
- den drei Mitgliedern des Präsidiums des Österreichischen Sportfachrates
- aus einer gleichen Anzahl an VertreterInnen der Sport-Dachverbände, sodass die Gesamtzahl der RepräsentantInnen der Sport-Dachverbände so groß ist wie die Anzahl der in der BSO als ordentliche Mitglieder anerkannten Sport-Fachverbände
- dem/der PräsidentIn oder einem/einer von ihm/ihr Nominierten des ÖOC
- dem/der PräsidentIn oder einem/einer von ihm/ihr Nominierten des ÖBSV
- den Mitgliedern mit beratender Stimme:
- einem/einer VertreterIn der Institutionen, die gemäß den Landessportgesetzen zur Zusammenarbeit zwischen den autonomen Sportverbänden und der Landesregierung eingerichtet sind
- dem/der GeschäftsführerIn
Präsidium des Sportrates:
- Mag. Peter MCDONALD (SPORTUNION)
- Univ.Prof. Dr. Paul HABER (ASVÖ)
- Abg.z.NR Hermann KRIST (ASKÖ)
Den Vorsitz des Österreichischen Sportrates führen jährlich abwechselnd die von den Sport-Dachverbänden dafür nominierten VertreterInnen. Die nicht in der Funktion des/der Vorsitzenden befindlichen nominierten VertreterInnen sind Vorsitzende-Stellvertreter und bilden gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden das Präsidium des Österreichischen Sportrates.
Der Österreichische Sportrat ist mindestens einmal jährlich von dessen/deren Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem seiner/ihrer StellvertreterInnen, einzuberufen.
Dem Österreichischen Sportrat kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:
- Antragstellung, Beschlussfassung und Empfehlung über Fragen des Breiten- und Gesundheitssports
- Koordination der Interessen von Sport, Fremdenverkehr und Wirtschaft
- Koordination mit den Institutionen, die gemäß den Landessportgesetzen zur Zusammenarbeit zwischen den autonomen Sportverbänden und der Landesregierung eingerichtet sind, den Bundes-Sportakademien und den Schulbehörden der Republik Österreich
- Koordination mit den Vertretern des Gesundheitssektors
- Mitwirkung bei der Administration des Einsatzes und der Nutzung von öffentlichen Fördermitteln im österreichischen Sport gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
- Publikationen in Zusammenhang mit Agenden des Österreichischen Sportrates
- Wahl von sechs VertreterInnen der in der BSO vertretenen Sport-Dachverbände in das Präsidium
- Vorschlag von zwei VertreterInnen der in der BSO vertretenen Sport-Dachverbände als Rechnungsprüfer
- Vorschlag von sechs VertreterInnen der in der BSO vertretenen Sport-Dachverbände in die Schiedskommission
- Nominierung der fachkundigen VertreterInnen der in der BSO vertretenen Sport-Dachverbände in den Rechtsausschuss
- Nominierung der fachkundigen VertreterInnen der in der BSO vertretenen Sport-Dachverbände in den Finanzausschuss
- Wahl von drei VertreterInnen der in der BSO vertretenen Sport-Dachverbände in den Wahlausschuss
- Wahl von vier VertreterInnen ordentlicher Mitglieder der BSO zu Mitgliedern der Bundessportkonferenz des Bundessportförderungsfonds gem. BSFG 2013 i.d.g.F. aus dem Kreis ihrer PräsidentInnen, VizepräsidentInnen und Präsidiums- bzw. Vorstandsmitglieder
- Koordination und Abstimmung der Aktivitäten mit dem Österreichischen Sportfachrat