Sport Austria - Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten
Sports in Österreich.

Pressemeldung 30.06.12

BSO: Der Österreichische Sport verabschiedet Forderungspaket zur Reform der Bundes-Sportförderung

Utl: Einstimmiger Beschluss der Österreichischen Sportversammlung

Wien – OTS: Im Zuge der außerordentlichen Sportversammlung, welche am 29.6. 2012 in Wien zusammentrat, wurde ein Paket von 16 Punkten zur Reform des Bundes-Sportförderungsgestzes BSFG 2013 einstimmig beschlossen.

BSO Präsident Peter Wittmann begrüßte die Geschlossenheit der Österreichischen Sportverbände: „Mit diesem Forderungspaket wurde ein eindrucksvolles Zeichen gesetzt, dass der Sport geschlossen und mit einer Stimme seine Anliegen vertritt. Der Entwurf des Bundes-Sportförderungsgesetzes enthält viele gute Anregungen im Sinne der Transparenz und Kontrolle. Die BSO bekennt sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Jedoch finden sich die Grundprinzipien der Autonomie des Sports, nämlich Selbstorganisation und Selbstbestimmung, nicht in diesem Entwurf wieder. Hier gilt es in Verhandlungen zu treten.“

Forderungen der Österreichischen Sportversammlung zum Entwurf des Bundes-Sportförderungsgesetzes BSFG 2013 (29. Juni 2012):

Präambel:

Der organisierte Sport ist eine der stärksten Säulen der österreichischen Bürgergesellschaft. Die Struktur und das Rückgrat des Sports werden von vielen Tausenden Freiwilligen gebildet. Der Beitrag des Sports zum sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand unseres Landes ist unschätzbar. Diese Tatsachen müssen bei der Regelung der Rahmenbedingungen für den Sport maßgebliche Leitlinien sein. Diese Leistungen gilt es im neuen Bundes-Sportförderungsgesetz anzuerkennen.

Die österreichische Sportversammlung, als höchstes Gremium des österreichischen organisierten Sports, hat in ihrer außerordentlichen Sitzung am 29. Juni 2012 folgende Punkte einstimmig beschlossen, die die Anliegen des Österreichischen Sports widerspiegeln:

  1. Die Autonomie (u. a. Mitgestaltung der inhaltlichen Förderprogramme, Entscheidung eines fachlichen Kriteriensystems, Beteiligung in der inhaltlichen Überprüfung der Zielerreichung) des Sports soll im BSFG 2013 verankert werden.
  2. Die Struktur des im Entwurf des BSFG 2013 vorgesehenen Fonds entspricht nicht der Autonomie des Sports, insbesondere nicht hinsichtlich der Besetzung der Gremien und der Geschäftsführung und ist daher mit dem Sport abzustimmen.
  3. Die Bundes-Sportförderung ist als Finanzierung mit investivem Charakter und nicht als Förderung zur Defizitabdeckung auszugestalten.
  4. Die Fördernehmer mit besonderer Aufgabenstellung im Sport, das sind BSO, ÖOC, ÖBSV, ÖPC und SOÖ sind im BSFG 2013 explizit zu nennen und mit jeweils eigenen Förderansätzen auszustatten.
  5. Eine aliquote Erhöhung der Fördermittel für Bundes-Sportfachverbände entsprechend der Anzahl der neu hinzugekommenen förderungswürdigen Bundes-Sportfachverbände ist vorzusehen. (Eine Erhöhung der Förderungsnehmer muss immer auch mit einer Erhöhung des gesamten Sportbudgets einhergehen.)
  6. Für alle Förderempfänger, die Grundförderung erhalten, ist eine Erhöhung der Grundförderung auf mind. 55% im Verhältnis zur Maßnahmenförderung vorzusehen.
  7. Die Öffnung der Grundförderung für zusätzliche Maßnahmenbereiche (z. B. Beschickungen, Schulkooperationen, Breitensportinitiativen, Nachwuchsförderung etc.) für alle Fördernehmer ist von zentraler Bedeutung.
  8. Die Förderungswürdigkeit aller ordentlichen BSO-Mitglieder muss im BSFG 2013 verankert sein (Bestandsschutz).
  9. In die Begriffsbestimmung für Bundes-Sportfachverbände ist aufzunehmen, dass der Fachverband keine Sportarten und/oder Kombinationen von Sportarten, die bereits durch einen oder mehrere geförderte Fachverbände abgedeckt werden, repräsentieren darf.
  10. Die Kriterien zur Einstufung von Verbänden sind durch den Sport selbst zu erarbeiten.
  11. Keine Einteilung der Bundes-Sportfachverbände in Leistungsgruppen.
  12. Einheitliche, vereinfachte und nachvollziehbare Abrechnungsrichtlinien für alle Förderungen.
  13. Sämtliche Richtlinien zur Umsetzung des BSFG 2012 sind vom Sport mitzuerarbeiten.

  1. Die Möglichkeit der Saldenbildung von jenen Mitteln, die im Zuteilungsjahr nicht verbraucht worden sind ist vorzusehen.
  2. Die besonderen Bedürfnisse von Mannschaftssportarten sind im BSFG 2013 zu berücksichtigen.
  3. Die Dachverbände haben mind. 40% ihrer gesamten Förderungen zugunsten der Mitgliedervereine zu verwenden.

Der Österreichische Sport hält fest, dass der organisierte Sport in Österreich Leistungen auf vielen unterschiedlichen Ebenen für die Gesellschaft erbringt. Deshalb fordert der Österreichische Sport, dass ungeachtet dem BSFG 2013 diese Leistungen des organisierten Sports zusätzlich von anderen Ressorts wie Integration, Gesundheit, Soziales, Tourismus, Wirtschaft etc., in deren Aufgabenbereiche die erbrachten Leistungen fallen, gefördert werden.

Das Ziel muss sein, 100% der Bevölkerung zum Sport zu bringen und dadurch die Österreicherinnen und Österreicher quer durch alle sozialen und demografischen Strukturen gesünder und vitaler zu machen.

-> Forderungen der Österreichischen Sportversammlung zum Entwurf des Bundes-Sportförderungsgesetzes BSFG 2013 als Download