Sport Austria - Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten
Sports in Österreich.

Spendenbegünstigung und Freiwilligenpauschale

Sport Austria setzt sich als Interessenvertretung des Sports für bestmögliche Rahmenbedingungen des Sports ein. Dazu zählen auch die finanziellen Rahmenbedingungen. Durch Inflation und Teuerung ist es notwendig, die Investition in den Sport zu erhöhen, damit dieser seine wirtschaftliche, gesellschaftliche und gesundheitspolitische Rolle erfüllen kann. Dabei spielen Spenden eine große Rolle. Aber auch die Wertschätzung von ehrenamtlich Tätigen sowie der Ersatz deren Aufwände ist ein wichtiger Faktor, um das freiwillige Engagement weiterhin hoch zu halten.

Gemeinnützigkeitsreformgesetz: Spendenbegünstigung für Sportvereine und Freiwilligenpauschale

Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 sind für gemeinnützige Sportvereine und -verbände zwei wesentliche Neuerung in Kraft getreten. Einerseits die Möglichkeit der Erlangung einen spendenbegünstigten Status sowie andererseits die Möglichkeit ehrenamtlich Tätige im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales zu vergüten. Für Österreichs Sport ist es nach der Erhöhung der Besonderen Bundes-Sportförderung und der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung ein weiterer großer Umsetzungserfolg. Die Absetzungsmöglichkeit von Spenden bedeutet für Österreichs 15.000 gemeinnützige Sportvereine eine wichtige, zusätzliche Finanzierungssäule.

Spendenbegünstigung

  • Ab April 2024 kann die Anerkennung als begünstigte Einrichtung mittels Eintragung in die Liste beim Finanzamt beantragt werden.
  • Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der Anerkennung geleistet werden.
  • Voraussetzung ist, dass der Vereine im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützig ist.
  • Die jährliche Überprüfung der Voraussetzungen können jährlich von Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen geprüft werden.

Detailinformationen, Unterlagen sowie FAQ zur Spendenbegünstigung findest du in unserem Service Center
 

Freiwilligenpauschale

  • Einkommensteuerbefreite, freiwillige Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen
  • Generelle Möglichkeit: Kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr
  • Möglichkeit für Übungsleiter:innen und Ausbildner:innen: Große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr
  • Die Inanspruchnahme des Freiwilligenpauschales führt aber zum Ausschluss der Begünstigung für die PRAE

Detailinformationen, Unterlagen sowie FAQ zum Freiwilligenpauschale findest du in unserem Service Center
 

Sport Austria-Präsident Hans Niessl: „Die Spendenbegünstigung ist ein großer Wurf! Lange hat der organisierte Sport mit seinen Mitgliedern darum gekämpft, jetzt wird diese langjährige Forderung umgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass sich das Spendenaufkommen nun um einiges erhöhen und damit die wirtschaftliche Grundlage der Vereine durch noch stärkeres Engagement von privater Seite verbessern wird. Ein starker Impuls für die für unsere Gesellschaft so wichtige Arbeit der Sportvereine, die über Freude am Sport und an der Bewegung natürlich auch Bereiche wie Gesundheit, Integration und Inklusion positiv beein™ussen."

Nähere Informationen findest du auch auf der Webseite des BMF