Sport Austria - Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten
Sports in Österreich.

Kinderschutzrichtlinie

Im Zentrum jeder Sportorganisation sollen das Handeln im Sinne des Kindeswohls und der Respekt vor der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen stehen. Klare Richtlinien, besonders im Umgang mit körperlicher Nähe im Sport und zum Umgang mit Konflikten und Konfliktbewältigung, erleichtern den Umgang von Kindern und Jugendlichen untereinander und das Miteinander mit Erwachsenen. Wichtig sind das Festlegen von Verantwortlichkeiten sowie das Implementieren von internen und/oder externen Beschwerdestellen.

Eine Kinderschutzrichtlinie regelt verbindliche Standards für den Umgang mit Kindern innerhalb der Sportorganisation zu deren Schutz. Sie umfasst wesentliche Maßnahmen, die sowohl präventiv greifen, als auch bei Vorkommen von Gewalt, Übergriffen und Missbrauch wirksam werden sollen. Eine gültige Kinderschutzrichtlinie ist für die jeweilige Sportinstitution mit Anleitung externer ExpertInnen individuell anzupassen und gemeinsam partizipativ zu erarbeiten sowie in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu aktualisieren.

Eine Kinderschutzrichtlinie sollte folgende Punkte umfassen:

  • Leitbild der Einrichtung – Haltung und Ziele der Organisation
  • Partizipative Risikoanalyse und Konzept zur Förderung einer gewaltfreien Atmosphäre
  • Hinweis auf die Kinderrechte und Explizitmachung der jeweils bedeutsamen Kinderrechte
  • Verbindlicher Verhaltenskodex, der den Umgang miteinander regelt
  • Sorgfältige Auswahl der TrainerInnen und BetreuerInnen
  • Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der TrainerInnen in Bezug auf Kinderrechte, Verhaltenskodex, kindliche Entwicklung, gewaltfreie Kommunikation etc.
  • Standardisierte Vorgangsweise bei Gewalt/Übergriffen/Missbrauch und Verdacht auf diese
  • Benennung von Kinderschutzbeauftragten
  • Benennung einer externen Kinderschutzorganisation
  • Transparenz nach innen und nach außen in Bezug auf die entwickelten Maßnahmen der Kinderschutzrichtlinie
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie Evaluierung und Monitoring der Kinderschutzrichtlinie

Diese Inhalte sind in einem mehrstufigen Implementierungsprozess unter aktiver Einbeziehung aller Ebenen (Leitung, TrainerInnen, SportlerInnen, Erziehungsberechtigte) gemeinsam zu erarbeiten, zu kommunizieren, umzusetzen und einzuhalten.

In Österreich existiert ein Netzwerk von ExpertInnen, öffentlichen Stellen und Opferschutzeinrichtungen, die sich speziell dem Wohl von Kindern und Jugendlichen und ihrem Schutz vor Gewalt und ihren Folgen verschrieben haben. die möwe – Kinderschutzzentren, Kooperationspartner von Sport Austria, sind seit Jahren auch im Sportbereich aktiv. Sie bieten z. B. Jugendlichen und deren Bezugspersonen konkrete Unterstützung und professionelle Hilfe bei körperlichen, seelischen und sexuellen Gewalterfahrungen und betreuen Betroffene kostenlos und wenn gewünscht auch anonym. Für die Handreichung „Für Respekt und Sicherheit“ hat „die möwe“ das Kapitel Kinderschutzrichtlinie ausgearbeitet.

(vgl. Handreichung "Für Respekt und Sicherheit - Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport", S. 26-27)